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Die Bestattungsvorsorge

Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich um die letzten Dinge rechtzeitig zu kümmern. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, daß alles in Ihrem Sinne getan wird. Oder aber, weil Verwandte oder Freunde zu weit entfernt sind, um helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von diesen ganzen anstehenden Entscheidungen zu befreien, die die Abwicklung einer Bestattung erfordern. Immer mehr Menschen erkennen dies und treffen deshalb selbst ihre Entscheidungen.

Sprechen Sie mit uns. Sie werden sach- und fachgerecht über all die Dinge beraten, die bereits vorab geklärt werden können. Sie haben dabei die absolute Sicherheit, daß alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie es gewünscht haben. Alle notwendigen Schritte sowie die zu veranlassenden direkten An- weisungen werden in die Wege geleitet. Diese Vorsorgegespräche sind selbstverständ- lich streng vertraulich und kostenlos.


Niemals geht man so ganz...

wenn man rechtzeitig und selbstverantwortlich für seine Bestattung Vorsorge trifft.Ein Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge bietet:

  • Selbstverantwortliche Absicherung eigener Vorstellungen
  • Sichere Geldanlage
  • Gute Verzinsung
  • Finanzielle Entlastung der Angehörigen

Als Partner der Bestattungsvorsorge Treuhand AG beraten wir Sie vertraulich und fachkundig.

Das Testament

Es ist auf jeden Fall sinnvoll ein Testament zu verfassen. Auch junge Ehepaare solltenüberlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebendeEhegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt! Das eigenhändige Testament muß handschriftlich verfaßt und unterschrieben sein. Ehe-paare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beidedas von einem Ehepartner handschriftlich verfaßte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmißverständnisseentstehen. Weiterhin ist äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzu-halten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß Ihr Testament auch in Kraft tritt, so gebenSie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.


Die Vorsorge-Versicherung

Durch die Streichung des Sterbegeldes ist es in vielen Fällen sinnvoll, solche Zusatzver- sicherungen abzuschließen. Dies kann auch im Ramen des Bestattungsvorsorgever- trages geschehen. Fragen Sie uns auch zu diesem Thema. Natürlich können Sie entsprechende Verträge auch mit Versicherungsgesellschaften Ihrer eigenen Wahlvereinbaren.


Der Bestattungsvorsorge-Vertrag

Ein Bestattungsvorsorge-Vertrag kann auf unterschiedliche Art und Weise abgeschlossenwerden. Erstens kann man bei uns die eigene Bestattung, oder die eines Angehörigen festlegen, d. h. sämtliche Daten und Wünsche werden aufgenommen. Es ist keine Vorauszahlung oder Unterschrift zu leisten. Diese Art der Vorsorge bindet nicht an uns, sie kann jederzeit aufgelöst werden. Zweitens gibt es die Möglichkeit die Beerdigung finanziell abzusichern. In diesem Fall arbeiten wir mit der zusammen. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG wurde gegründet, um Bestattungsvorsorgegelder treuhänderisch zu verwalten – zur Sicherhait für den Vorsorgekunden und für den Bestatter. In der heutigen Rechtsform als Aktiengesellschaft ist dieTreuhand seit August 1996 im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf eingetragen. Sie unterliegt somit dem strengen deutschen Aktienrecht.